Unfall! Was tun?

 

Hier einige wichtige Informationen, welche zu beachten sind, wenn Sie (vornehmlich unverschuldet) in einen Verkehrsunfall verwickelt sind. 

Selbstverständlich für diese Erläuterungen ist, dass bei Personenschäden erste Hilfe zu leisten ist und die Polizei, Rettungskräfte etc. hinzuzuziehen sind. Hier geschieht eine Unfallaufnahme durch die Polizei.

Die unverzügliche Sicherung der Unfallstelle (mit Warndreieck etc.) steht natürlich auch außer Frage.

Bei einem normalen Blechschaden kommt aber die Polizei in der Regel nicht mehr.

Das heißt Sie sind für die Beweissicherung Ihrer zivilen Schadenersatzansprüche selbst verantwortlich.

Dabei genügt es nicht nur sich die Personalien (Personalausweis, Führerschein etc.) und das Kennzeichen des Unfallpartners zu notieren und ohne jegliche Beweissicherung die Unfallstelle zu verlassen.

Auch wenn die Schuldfrage klar scheint. Dies wird in der Praxis leider noch zu häufig gemacht.

Sobald die Unfallörtlichkeit verlassen wurde, oder die Fahrzeuge an die Fahrbahnseite gefahren wurden, ist ein Bezug zur Fahrbahn schwer oder überhaupt nich mehr herzustellen. Dies führt bei eventuell nachfolgenden Streitigkeiten zu einem Beweislastproblem. Oft ist die Verkehrslage und die Unfallsituation unmittelbar nach dem Unfallereignis noch unklar bzw. schwer zu überschauen.

Der Geschädigte trägt die Beweislast, d. h. er muss dem Schädiger nachweisen, dass ihm ein Schaden entstanden ist. Das bedeutet z.B. auch, dass er nachweisen muss, dass sein Fahrzeug, bzw. der betroffene Fahrzeugbereich, vor dem Unfall unbeschädigt war.  Diese Beweislast erstreckt sich über den Unfallhergang und über die Schadenhöhe.

 

 

Für die Beweissicherung des Unfallhergangs ist unbedingt zu beachten:

 

Machen Sie Lichtbilder von den beteiligten Fahrzeugen in ihren Endstellungen und den Spuren auf der Fahrbahn (natürlich ist hierbei Ihre eigene Sicherheit (Warnweste etc.) zu beachten und dies gilt selbstverständlich nicht auf Autobahnen etc.). Ein Handy oder Smartphone mit Kamerafunktion steht heutzutage schnell zur Verfügung.

Bei Spurwechselunfällen sind z.B. Lichtbilder von den unfallbeteiligten Fahrzeugen auf den jeweiligen Fahrspuren nach dem Unfallgeschehen von großer Bedeutung.

Wenn möglich markieren sie die Fahrzeugendstellungen mit Kreide. Dies ist aber nicht zwingend erforderlich, wenn Lichtbilder (Übersichtsaufnahmen) von den Fahrzeugendstellungen und Spuren auf der Fahrbahn, wie Bremsspuren und Glassplitterfeldern mit markanten Hintergrundinformationen, wie Schider, Stromkästen etc. vorhanden sind. So lassen sich die Fahrzeugendstellungen und Unfallspuren mit technischen Hilfsmitteln, wie der Photogrammetrie, auch im Nachhinein, gut nachvollziehen.

Sie dürfen den fließenden Verkehr zwar nicht unnötig behindern und der Unfallstellenbereich sollte so zügig wie möglich geräumt werden, aber diese kurze Zeit zu investieren kann im Nachhinein mehrere tausende EUR bedeuten.

Suchen Sie, wenn möglich, nach Zeugen vom Unfallgeschehen und notieren Sie dessen Adressen.

Füllen Sie, wenn möglich, einen Unfallbericht aus (bei Versicherungen, ADAC etc. erhältlich) und zeichnen die Fahrzeuge in Kästchenform ein.

Sollte kein Formblatt vorhanden sein, nehmen sie einen Schmierzettel. Schildern Sie den Unfallhergang / die Unfallkonstellation und lassen sich diesen unterschreiben. Dies muss keinesfalls ein Schuldeingeständnis sein. Ein Schuldeingeständnis bürgt Gefahren in sich, da man der Versicherung die Verhandlungsmöglichkeit nimmt und die Verkehrssituation oft ohnehin unklar ist.

Sollte das Unfallgeschehen im Vorhinein streitig sein, so bestehen Sie darauf die Polizei hinzuziehen.

Weiter Punkte sind der Austausch der Versicherungsdaten, aktuellen Adressen usw., welche auch im Nachhinein möglich sind.

 

 

Für die Beweissicherung der Schadenhöhe ist unbedingt zu beachten:

 

Grundsätzlich gilt: Ist das Fahrzeug erst einmal repariert, sind alle Beweise und Beschädigungsspuren am Fahrzeug zu 99% vernichtet.

Ziehen Sie einen Sachverständigen hinzu! Nur ein qualifizierter Sachverständiger ist in der Lage die entstandenen Beschädigungen an Ihrem Fahrzeug einwandfrei und qualifiziert zu beziffern und zu sichern, sodass der Schaden, auch nach erfolgter Reparatur, oder im Totalschadenfall nach Veräußerung des Restwertfahrzeuges,  „gerichtsfest“ festgehalten wird.

Lassen Sie bei einem unverschuldeten Unfall nicht Ihre Beweise von einem Sachverständigen der eintrittspflichtigen Versicherung sichern und die Schadenhöhe bestimmen. Bedenken Sie der Sachverständige der eintrittspflichtigen Versicherung sichert die Beweise gegen diese selbst. Wählen Sie einen Sachverständigen Ihres Vertrauens. Ein Sachverständiger Ihres Vertrauens ist darauf bedacht das Schadenbild an Ihrem Fahrzeug nach Gesichtspunkten Ihrer Beweissicherung festzuhalten und beispielsweise mögliche Radandrehspuren des Unfallgegners etc. sofort zu beachten. Ziehen Sie wenn nötig ebenfalls einen Rechtsanwalt Ihres Vertauens hinzu. Dieser gehört nach gültiger Rechtssprechung bei einem unverschuldeten Unfall ebenfalls zum Schaden.

Ein Kostenvoranschlag kann ein Sachverständigengutachten nicht ersetzten und bedeutet nicht zwingend einen Rechtsanspruch. Eine eventuell entstandene Wertminderung am Fahrzeug beinhaltet ein Kostenvoranschlag auch nicht.

Ein Kostenvoranschlag kommt nur dann in Frage, wenn es sich um einen absehbaren Bagatellschaden (bis etwa 750,00 € Schadenhöhe) handelt. Hier ist die Schadenminderungspflicht zu beachten. Der Aufwand für ein Sachverständigengutachten wäre in diesem Fall nicht verhältnismäßig.

Ausnahme wäre lediglich, wenn das Fahrzeug selbst nur einen Wert von unter 750.00 € darstellt und aufgrund des Schadens zum Totalschadenfall wird.

 

 

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