Ihr Partner in der Region bei einem Unfallschaden!      Dipl.-Ing. Heiko Gruschke - Master of Engineering - VDI-geprüfter Sachverständiger nach VDI-MT 5900 Blatt 2

Unser Ingenieurbüro unterstützt Sie im Falle eines unverschuldeten Unfallschadens (Kfz-Haftpflichtschaden). Wir stehen Ihnen beratend zur Seite, damit Sie zu Ihrem Recht kommen und die Abwicklung eines Unfallschadens an Ihrem Fahrzeug von der Beweissicherung, der Reparaturdürchführung, der Wert- und Restwertermittlung im Totalschadenfall bis hin zur Wertminderung und einem entstehenden Nutzungsausfall unproblematisch vonstatten geht.

Die Kosten für den Kfz-Sachverständigen im Haftpflichtschadenfall gehören nach gültiger Rechtssprechung zum Schaden dazu und müssen von der gegnerischen Versicherung erstattet werden.

Achten Sie auf die Qualfikation des von Ihnen gewählten Sachverständigen!

 

Mit der VDI-Richtlinienreihe VDI-MT 5900 wurde erstmals ein umfassender Standard für die Ausbildung und Qualifikation von Sachverständigen im Bereich des Kraftfahrwesen und Straßenverkehr geschaffen. Insgesamt besteht die Richtlinienreihe aus mehreren Blättern, die die Mindestanforderungen von Kfz-Sachverständigen unterschiedlicher Arbeitsbereiche abbilden.

Die Qualifikation von Kfz-Sachverständigen wurde auch beim 63. Verkehrsgerichtstag in Goslar am 29. und 30. Januar 2025 intensiv diskutiert. In seiner Entschließung bekräftigte der dortige Arbeitskreis daher die Forderung nach einer gesetzlichen Berufsordnung, um die Qualität in der Schadenfeststellung sicherzustellen. Insbesondere die VDI-Richtlinie VDI-MT 5900 Blatt 2 wurde dabei als geeignete Grundlage für zukünftige gesetzliche Regelungen hervorgehoben.

 

 

 

Sollte Ihr Fahrzeug nicht mehr betriebs- und verkehrssicher sein, oder sollte es Ihnen aus beruflichen oder sonstigen Gründen nicht möglich sein uns aufzusuchen, 

wir besichtigen Ihr Fahrzeug auch gerne vor Ort!